Eine neue ABE

Im Sommer 2014 lief mir bei einem Kleinanzeigenportal ein altes Moped über den Weg.
Eine alte Starflite 40, also ein Moped. Baujahr 1971 im Originalzustand. Das Moped stammte aus einer Haushaltsauflösung eines verstorbenen 96-jährigem Herrn. Nach dem Versicherungskennzeichen war es letztmalig 1980 versichert, stand aber seit 34 Jahren sauber und trocken im Keller.
Obwohl keine ABE mehr vorhanden war kaufte ich das Moped für 100,-EUR und als Zugabe gab es noch ein Röhrenradio, welches sich ebenfalls im Keller befand.

Nachdem ich das Moped gereinigt habe, wozu nicht sehr viel nötig war, stellte ich fest dass doch noch etwas an Arbeit nötig war:
Die Antriebskette fehlte
Das Rücklicht funktionierte nicht (Hab ich aber erst später festgestellt)
Die Reifen stammten auch aus 1971 und waren porös und rissig.
Der Motorhalter war gerissen.

Nun, vor einigen Jahren habe ich das Prozedere eine neue ABE zu erhalten schon einmal erlebt. Damals ging es aber um eine Vespa Bravo und es gab die FZV noch nicht. Hier war es recht simpel:
Man besorgte sich vom KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die man per Nachnahme erhielt, ging damit zur Zulassungsstelle und liess sich die Bescheinigung abstempeln, schickte alles zusammen zu Vespa nach Augsburg und erhielt dann die Zweitschrift der ABE.

Nun aber war 2014, es gab die FZV, somit ist das KBA nicht mehr zuständig sondern die örtliche Zulassungsstelle. Mein Problem dabei war nun dass es weder den Hersteller (Intercycle) noch den Importeur (damals z.B. Quelle oder Neckermann) noch gab.
Also auf zum fröhlichen Kampf mit der Zulassungsstelle.

Noch optimistisch schrieb ich also im November 2014 eine Mail an die Zulassungsstelle und fragte nach, wie ich nun an eine ABE komme. Man schrieb mir das ich zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bräuchte. Ich solle vorbeikommen und die Fahrzeug-Ident-Nr. mitbringen, sowie meinen Personalausweis und 5,10 EUR Gebühr.
Hört sich unkompliziert an......, dachte ich.

Wie das so ist wenn man sich was denkt:
Bei der Zulassungsstelle angekommen verlangte man dann noch einen Kaufvertrag, von dem in der Antwort der Zulassungsstelle auf meine Mail aber keine Rede war. Diesen hatte ich nicht.
Auf meine Frage, wozu der Kaufvertrag denn notwendig sei, wollte man mir weiss machen eine ABE sei ein Eigentumsnachweis. Und wenn man mir nun eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen würde, dann würde man mir quasi einen Eigentumsnachweis ausstellen, aber dies eben nicht ohne Kaufvertrag.
Mir wurde sogar indirekt unterstellt dass ich ja die Fahrzeug-Ident-Nr. vom Moped des Nachbarn nutzen könnte und damit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen könnte und somit Eigentümer des Mopeds meines Nachbarn wäre.
All meine Einwände, dass eine ABE, ja nicht einmal ein Fahrzeugbrief einen Eigentumsnachweis darstellt wurden überhört. Auch als ich meinte, ich könne ja eben im Warteraum einen fiktiven Kaufvertrag auf einen Zettel schreiben, dann hätte die Zulassungsstelle einen Kaufvertrag den sie ohne Prüfung ja akzeptieren würde, wurde als Argument nicht anerkannt.

Ich verliess die Zulassungsstelle also ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Am nächsten Tag telefonierte ich mit dem KBA. Hier war man sehr freundlich und hilfsbereit. Man nannte mir auch die Genehmigungsnummer für die ABE, was mir später noch Geld sparen sollte.
Man stimmte mir zu das ein Kaufvertrag nicht notwendig sei. Notwendig sei ein Kaufvertrag wenn es um die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen KFZ-Brief ginge, denn dies unterliege dem Zulassungsrecht. Da ein Moped aber ein zulassungsfreies Fahrzeug ist unterliegt es natürlich auch nicht dem Zulassungsrecht.
Das Eigentumsrecht unterliegt auch immer noch den Bestimmungen des BGB und nicht dem Zulassungsrecht. Immerhin können Kaufverträge auch mündlich geschlossen werden und auch damit geht das Eigentum an den Käufer über. Dies bedarf nicht der Schriftform.

Diesen Sachverhalt schilderte ich der Zulassungsstelle per e-mail und forderte sie auf mir entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen oder mir die rechtlichen Gründe für die Ablehnung zu nennen. Eigentlich geht es bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht um das Eigentum sondern um die Frage, ob die ABE nicht wegen technischer Mängel vom KBA eingezogen wurde. Beim KBA heisst es daher auch nicht Unbedenklichkeitsbescheinigung sondern Auszug aus dem Fahrzeugregister.

Immerhin bot man mir dann per e-mail an meinem Wunsch zu entsprechen und stellte mir dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch ohne Kaufvertrag aus.
Nachdem ich dann die wichtigsten Mängel beseitigt habe, denn die Reifen stammten auch aus 1971 und waren porös wie alte Socken, machte ich einen Termin beim TÜV zur Abnahme nach §21 StVO. Das macht hier nur der TÜV, so zumindest die Aussage der Dekra.
Also flugs den Termin gemacht, man wird sogar per SMS daran erinnert, und am entsprechenden Tag das Moped auf den Anhänger und ab zum Graukittel.

Ich nannte dem Prüfer also die Genehmigungsnummer der ABE was ihn doch erfreute und ihm die Sucherei ersparte und mir die rund 20,- EUR die sonst als Punkt "Datenrecherche" auf der Rechnung stehen.

Nach kurzer Begutachtung stellte der Prüfer fest dass sich das Moped in nahezu neuwertigem Zustand befand obwohl es bereits knapp über 10.000km auf dem Tacho hat.
Er prüfte die Reifengrösse, die Zähnezahl der Übersetzung, die Speichen und machte eine Probefahrt mit Bremsenprüfung. Alles gut.

Gegen das bescheidene Sümmchen von 108,08 EUR (Karte zieht durch) erhielt ich also nun das Gutachten. Damit musste ich nun noch einmal zur Zulassungsstelle und musste mir dort einen Stempel auf das Gutachten geben lassen und damit war das Thema abgehakt. Ich möchte aber auch noch erwähnen dass der Stempel der Zulassungsstelle notwendig ist. Das steht mit folgendem Text auch auf dem Gutachten:

 

Das beigefügte Gutachten für ein betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug muss der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Erst von dort wird die gesetzlich geforderte Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt. Der Betríeb des Fahrzeugs ohne Einzelgenehmigung ist ordnungswidrig und kann mit Bußgeld geahndet werden.

 

Finger Weg von Blankopapieren !!

Bei Ebay werden immer wieder Blankopapiere angeboten. Auch, wenn auch nicht immer, im Artikeltext beschrieben wird dass es sich bei dem Angebot nur für Sammlerzwecke handelt handelt es sich in der Regel um einfache Farbkopien. Oft ist nicht einmal die Innenseite mit den technischen Daten versehen. Die Dinger taugen also nicht einmal etwas für Sammler. Wer also diese Blankopapiere kauft und seine Rahmennummer dort einträgt macht sich strafbar wegen Urkundenfälschung. Denn das Fahrzeug zusammen mit der Original-ABE stellt eine Urkunde dar. Die Original-ABE gilt somit nur mit der vom Hersteller eingetragenen Rahmennummer.

Im Netz wird bezüglich der Strafbarkeit gern auf die §§ 275 und 276 StGB verwiesen, aber das ist auch Mumpitz weil es in diesen §§ um Ausweispapiere geht, also Personalausweise oder Reisepässe etc. Eine ABE ist aber kein Ausweis. Bezüglich der angebotenen Blankopapiere ist also der § 267 StGB (Urkundenfälschung) anzuwenden.

Dieser Hinweis ersetzt keine rechtliche Beratung !!!

Um also einmal mit den ewig im Netz herumgeisternden Mythen aufzuräumen:

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es bei der Zulassungsstelle und nicht bei der Polizei, beim TÜV oder woanders. Und diese gibt es auch nicht kostenlos. Was man bei der Polizei bekommt ist eine Bestätigung dass das Moped nicht als gestohlen gemeldet ist. Das reicht aber für die Neuausstellung der ABE nicht aus und das ist auch nicht, wie oft behauptet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wie schon weiter oben geschrieben braucht man für eine neue ABE einen Auszug aus dem Zentralregister und wichtig ist eben nicht nur dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist, sondern vielmehr dass es nicht aufgrund technischer Mängel aus dem Verkehr gezogen wurde (das hätte die Polizei vielleicht noch in den Akten) oder die ABE dem Hersteller entzogen wurde.

Der ständige Spruch auf den üblichen Portalen "Keine Papiere, aber das sei ja kein Problem" ist einfach schwachsinnig und falsch. Selbst wenn eine echte Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kauf dabei ist sollte man darauf achten wann diese ausgestellt wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf diesen Zeitraums muss man sich eine neue besorgen.

Und man beachte bitte das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausreicht um das Moped im Strassenverkehr zu bewegen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält keinerlei technische Daten und ersetzt keinesfalls die ABE.

 

Der Text einer Unbedenklichkeitsbescheinigung lautet wie folgt:

 

Es wird hiermit bestätigt dass die Betriebserlaubnis für den Roller / das Moped

Hersteller:

Fz.-Ident.-Nr.:

nicht wegen technischer Mängel oder aus anderen Gründen eingezogen wurde.

Gegen die Erstellung eines Gutachtens bestehen seitens der Zulassungsstelle keine Bedenken.

Ein schriftlicher Kaufvertag ist bei Mofas und Mopeds (heute Kleinkraftrad) für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich, auch wenn die Zulassungsstelle dies verlangt.

Für Mopeds aus der ehemaligen DDR gilt allerdings ein anderes Verfahren. Hier ist das KBA zuständig und man kann direkt über die Website neue Papiere bekommen.
Näheres dazu findet man
hier.

 

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© Sebastian Namyslik